Fachbegriffe
Damit auch der Laie über die Grundbegriffe des Fachmannes einen Überblick erhält, werden zunächst anhand einer Schnittzeichnung die Fachbegriffe erläutert.
Die Gaubenhöhe errechnet sich von Oberkante (OK)- Dachhaut des Hauptdaches vor der Gaube- OK-Dachhaut der Gaube. Die Gaubenhöhe ergibt sich aus der Raumhöhe sowie der Neigung und der Konstruktionsdicke des Gaubendaches.
Die lichte Raumhöhe errechnet sich von OK-Fertigfussboden bis OK- Fertigdecke. Die Mindestraumhöhen sind der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt und betragen landesspezifisch 2,20 bis 2,30m.
Die Brüstungshöhe des Gaubenriegels errechnet sich von OK-Fertigfussboden bis OK-Brüstungsgaubenriegel. Die Brüstungshöhen im Fertigzustand muss nach Landesbauordnung NRW mindestens 0,90m und ab 12m Absturzhöhe 1,10m betragen.
Die Höhe des Gaubenspiegels ergibt sich von OK- Dachhaut des Hauptdaches bis Oberkante Gaubenrähm.
Der Traufenüberstand ergibt sich von Außenkante Gaube – Außenkante Sparren.
Der seitliche oder Ortgangüberstand ergibt sich von Außenkante seitlicher Gaubenverkleidung bis Außenkante Gaubendach.
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